Jakob Fugger

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Man muss die neueste Technik, man muss die Erfindungen der Zeit nutzen. Der große Fugger hat gezeigt, wie man das macht.[/b]

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Jakob Fugger (1459-1525) wurde Fugger der Reiche genannt

Da wurde also vor 550 Jahren Jakob Fugger geboren, und bei der Zeitungslektüre kann man fast die Glocken läuten hören. »Er war ein Vorbild«, titelt die Welt. »Kreativität und Offenheit« bescheidet der Bayernkurier dem Jubilar. Dann kommt immer wieder dieselbe Geschichte von der Fuggerei. Dass der alte Jakob in seiner Heimatstadt 52 Sozialwohnungen eingerichtet habe. Dass er deswegen ein großer Sozialreformer gewesen sei. Und sowieso ein frommer Mensch.

Sollte man, ehrlich gesagt, schnell wieder vergessen. Der Fugger-Clan kontrollierte zeitweise an die zehn Prozent der gesamten Wirtschaftsleistung im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation. Sie waren weit und breit die größten Grundbesitzer, wichtigsten Bankiers, vernetztesten Händler, einflussreichsten Bergbauer. Die paar Sozialwohnungen, mutmaßt der Autor Günter Ogger in seiner etwas polemischen Fugger-Biografie Kauf Dir einen Kaiser, waren bloß ein »Propagandatrick, um ein schwebendes Verfahren wegen schwerer Vergehen gegen die Antimonopolgesetze zu unterlaufen«. Jedenfalls konnte Jakob der Reiche dergleichen aus der Portokasse bezahlen.
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Aus Juristen Demokraten machen

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Gustav Radbruchs langer Kampf für das Recht der Republik – ein Porträt des großen Juristen zu seinem 60. Todestag.[/b]

In der Nacht vom 5. auf den 6. Februar 1989 starb der letzte Flüchtling an der Berliner Mauer. Ein Schuss traf den jungen Mann mitten ins Herz. Der grausigen Tat folgten die üblichen Reaktionen des real existierenden Grenzregimes, gipfelnd in der Belobigung der Schützen mit Ordensverleihung und Geldprämie für den vorbildlichen Einsatz. Dass damit das letzte Wort noch nicht gesprochen war, lag an den Ereignissen im Herbst desselben Jahres, die das Recht der DDR binnen weniger Wochen in gesamtdeutsches Unrecht verwandelten.
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Im September 1991 begann der Prozess gegen die vier beteiligten Grenzsoldaten, der erste dieser Art nach der Wiedervereinigung; der Todesschütze wurde schließlich im März 1994 wegen Totschlags verurteilt.

Juristisch war das nicht ganz unbedenklich. Laut Einigungsvertrag mussten Straftaten aus der DDR nach dem Recht der DDR behandelt werden. Danach war Totschlag zwar grundsätzlich strafbar, im Falle der Grenzsicherung an der Mauer jedoch gesetzlich erlaubt. Doch die Gerichte setzten sich über das Gesetzesrecht der DDR hinweg.

Mithilfe einer rechtsphilosophischen Argumentationskette aus dem Jahr 1946 ermittelten sie das eigentliche, wirkliche, wahre Recht des untergegangenen Nachbarn: Gesetze könnten zwar in aller Regel Verbindlichkeit für sich beanspruchen; eine Grenze finde dieser Grundsatz jedoch dort, wo der Widerspruch zwischen positivem Gesetz und Gerechtigkeit so unerträglich sei, »daß das Gesetz als ›unrichtiges Recht‹ der Gerechtigkeit zu weichen« habe.
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(C) Daniel Oswald