Apr 12
2007
Legales Raubrittertum
News in Kunstgeschichte 2 Kommentare »Die Erben des früheren Königshauses Wettin fordern von Sachsen immer mehr Gemälde und andere Kunstwerke zurück, die nach 1945 enteignet wurden. Ein Gesetz gibt ihnen das Recht dazu. Doch die Museen sehen inzwischen das Kulturerbe bedroht.
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13. Apr 2007 um 09:47
Die Erben des früheren Königshauses Wettin fordern von Sachsen immer mehr Gemälde und andere Kunstwerke zurück, die nach 1945 enteignet wurden. Ein Gesetz gibt ihnen das Recht dazu. Doch die Museen sehen inzwischen das Kulturerbe bedroht.
Die Frage, die an dieser Stelle auch die Unfähigkeit der Verantwortlichen herausstellt ist, daß die Antragsteller auf Rückführung bislang in keinster Weise nachweisen konnten, in welcher Funktion die seinerzeit herrschenden Landesherren diese Werke erworben hatten, sprich, wo die Trennung zwischen öffentlicher Person und Privatperson lag. Solange diese Fragen nicht geklärt sind, hätte man überhaupt nichts rückübertragen müssen.
Die Krone der Posse war zudem, daß teilweise Kunstwerke zurückgefordert wurden, die schon längst im Besitz des Hauses Wettin waren.
15. Apr 2007 um 19:23
Einen ähnlich haarsträubenden Fall hatten wir hier vor nicht allzulanger Zeit:
http://www.geschichtsforum.de/showthread.php?t=12680
"Legales Raubrittertum" sagt doch schon alles. Wie kann in einem demokratischen Staat ein solches Gesetz überhaupt zustande kommen und beschlossen werden?