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Die »Wehrmacht-Untersuchungsstelle für Verletzungen des Völkerrechts« war nicht viel mehr als eine Hilfstruppe der NS-Propaganda.[/b]

Mitte September 1939, wenige Tage nach dem deutschen Überfall auf Polen, erscheint in den Verordnungsblättern von Heer, Luftwaffe und Marine ein auf den 4. des Monats datierter Erlass des Chefs des Oberkommandos der Wehrmacht (OKW), Wilhelm Keitel, mit dem er bei der Rechtsabteilung des OKW eine »Wehrmacht-Untersuchungsstelle für Verletzungen des Völkerrechts« einrichtet. Ihr Auftrag lautet, »die von den gegnerischen Militär- und Zivilpersonen gegen deutsche Wehrmachtangehörige begangenen Verstöße gegen das Völkerrecht festzustellen und zugleich die vom Auslande gegen die deutsche Wehrmacht in dieser Hinsicht erhobenen Anschuldigungen aufzuklären«.

Eine paradoxe Situation: Ausgerechnet in jener Kommandobehörde, die wenig später den Truppen mit mörderischen Anordnungen wie dem Kriegsgerichtsbarkeitserlass und dem Kommissarbefehl den Weg in den Vernichtungskrieg weisen wird, entsteht so eine Stelle, die sich hauptamtlich mit Kriegsverbrechen auseinandersetzen soll. Hatte sich damit etwa – wie von konservativen Historikern behauptet – mitten in Hitlers militärischer Schaltzentrale eine Zelle redlicher, aber ohnmächtiger Juristen etabliert?
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