Ich werde einfach aus dem Internet nicht schlau:
"Religiöse Bestimmungen
Die Bestimmungen des Augsburger Religionsfriedens von 1555 wurden wieder eingesetzt. Es galt also erneut die Regel "cuius regio, eius religio" (wessen Gebiet, dessen Religion), d. h. die Konfession des Herrschers bestimmte auch die Konfession seiner Untertanen. Maßgebend war dabei der Stand von 1624. Eingeschlossen in diese Regel wurden nun aber auch die evangelisch-reformierten Kirchen (statt wie vorher nur die evangelisch-lutherischen Protestanten)."
Was waren nun die konkreten Änderungen zu 1555? Nur die Miteinbeziehen der evangelisch-reformierten Kirchen? Und das Normaljahr 1624?
Konnten die "Untertanen" ihre Religion also immer noch nicht frei wählen? Sie mussten aber einen Religionswechsel des Landesfürsten nicht mitmachen, richtig?
"Religiöse Bestimmungen
Die Bestimmungen des Augsburger Religionsfriedens von 1555 wurden wieder eingesetzt. Es galt also erneut die Regel "cuius regio, eius religio" (wessen Gebiet, dessen Religion), d. h. die Konfession des Herrschers bestimmte auch die Konfession seiner Untertanen. Maßgebend war dabei der Stand von 1624. Eingeschlossen in diese Regel wurden nun aber auch die evangelisch-reformierten Kirchen (statt wie vorher nur die evangelisch-lutherischen Protestanten)."
Was waren nun die konkreten Änderungen zu 1555? Nur die Miteinbeziehen der evangelisch-reformierten Kirchen? Und das Normaljahr 1624?
Konnten die "Untertanen" ihre Religion also immer noch nicht frei wählen? Sie mussten aber einen Religionswechsel des Landesfürsten nicht mitmachen, richtig?