Gab es nun ein Verbot der Olympischen Spiele seitens des Theodosius oder nicht?
Ich stelle hier einmal das Reskript vom 8.11.392 ein, man kann sich dann selbst Urteil bilden:
Überhaupt niemand, von welcher Herkunft, aus welchem Stand von Menschen, von Würdenträgern er sein mag, sei er mit einem Amt versehen oder ehemaliger Amtsinhaber, sei er mächtig durch Geburt oder niedrig nach Herkunft, Stellung, Besitz, darf an irgendeinem Ort, in irgendeiner Stadt den jeglichen Gefühls entbehrenden Standbildern ein unschuldiges Opfertier schlachten oder an einem verborgeneren Heiligtum einen Lar durch ein Feuer, einen Genius durch Wein, die Penaten durch Räucherwerk verehren und (für sie) ein Licht anzünden, Weihrauch hinlegen oder Kränze aufhängen. Wenn nun jemand wagt, Vorbereitungen für ein Tieropfer zu treffen oder zitternde Eingeweide zu befragen, soll er wie bei Hochverrat, wenn er - wobei allen die Klage offen steht - angeklagt worden ist, die entsprechende Strafe empfangen, auch sofern er nichts gegen das Heil oder über das Heil der Herrscher ergründet hat. Es genügt nämlich zur Last der Anklage die Entschlossenheit, die Gesetze der Natur selbst aufzuheben, Verbotenes zu erforschen, Verborgenes zu offenbaren, Untersagtes zu versuchen, das Ende eines fremden Lebens zu ergründen, Hoffnung auf den Untergang eines anderen zu wecken. Wenn jemand aber Bilder, die von sterblicher Arbeit gemacht sind und die das Alter spüren werden, durch die Auflegung von Weihrauch ehrt und entsprechend dem lächerlichen Vorbild plötzlich fürchtet, was er selbst dargestellt hat, oder versucht, indem er einen Baum mit Binden schmückt oder einen Altar von ausgegrabenen Grassoden errichtet, nichtige Darstellungen zu ehren - mag er es auch mit einem geringeren wirtschaftlichen Einsatz, dennoch mit dem vollen Unrecht gegenüber dem Glauben tun -, so soll der als Angeklagter wegen Religionsfrevel mit dem Verlust des Hauses oder Besitzes bestraft werden, in dem er nachweislich dem heidnischen Aberglauben gedient hat. Denn wir sind der Auffassung, dass alle Örtlichkeiten, in denen nachweislich der Weihrauchdampf sich verbreitet hat, unserem Fiskus zuzuschlagen sind, wenn denn bewiesen wird, dass sie sich im Eigentum derjenigen befanden, die Weihrauch geopfert haben. Wenn aber in Tempeln oder öffentlichen Heiligtümern bzw. in fremden Gebäuden oder Ländereien irgendjemand sich unterfängt, eine solche Art des Opfers durchzuführen, soll er, sofern das Bauwerk nachweislich ohne Wissen des Herren in Anspruch genommen worden ist, gezwungen sein, als Strafe 25 Pfund Gold zu zahlen; denjenigen aber, der seine Genehmigung erteilt hat, wird die gleiche Strafe treffen wie den, der das Opfer ausführt.
(Übersetzt von H. Leppin, Theodosius d.Gr.)
Die Frage ist eben, inwieweit die Olympischen Spiele heidnischen Opferungen gleichkamen. Dass sie Zeus geweiht waren, ist jedenfalls klar.