Ich sehe nicht dass du diesen Unterschied erklärt hättest. Vielleicht habe ich es übersehen, in welchem Fall ich um Vergebung bitte. Kannst du mir vielleicht nochmal die Stelle zeigen, wo du den Unterschied erläuterst?
Du brauchst dich bei mir nicht zu entschuldigen, es würde reichen, wenn du zur Kenntnis nehmen würdest, was ich geschrieben habe.
Die Krimtataren waren bis Ende des XVIII. Jahrhunderts, sofern ich mich nicht irre, unabhängig.
Da irrst du duchaus nicht, allerdings sprachst du ja von der "gesamtukrainischen Bevölkerung".
Da wir uns ja einig waren, dass eine dezidiert fassbare Identität als "ukrainisch" zu dieser Zeit noch nicht gegeben ist, kann "gesamtukrainisch" natürlich nur eine geographische Bezeichnung sein.
Dann müsstest du in diesem Fall entweder die Krimtartarischen Gebiete aus deinem Ukraine-Begriff exkludieren oder aber behaupten auch dieser Teil der gesamtukrainischen Bevölkerung im Sinne eines geographischen Verständnisses von "Ukraine" hätte mit "ruthenisch" irgendetwas am Hut gehabt.
Ich will dir entgegen deiner Vermutung durchaus nicht verbieten das zu tun, sondern einfach nur bezweifelt haben, dass das in irgendeiner Form sinnvoll wäre.
Meine Güte, du bist echt hartnäckig. Wir können es auch “Westruthenisch“ nennen.
Ich habe dazu schon einmal geschrieben dass mir vollkommen egal ist, wie du das Kind nennst, es hebt die Abgrenzungsprobleme nicht auf.
Diese Karte der ostslawischen Sprachen im XIV. Jahrhundert.......
......... unterstreicht sehr deutlich, was ich dazu geschrieben hatte.
Das Verbreitungsgebiet des ruthenischen (grüne gestrichelte Linie) erstreckte sich nur über einen Teil der Ukraine und lag mit etwas 2/3 des umrissenen Raums außerhalb der ukranischen Gebiete, reichte dafür weit nach Belarus, in Teilen auch nach Litauen und in das Gebiet des Fürstentums Moldau hinein.
Auch gab es keinen speziellen größeren Dialekt des Ruthenischen, dessen geographische Ausdehnung in irgendeiner Form mit dem Territorium der Ukraine in besonderer Übereinstimmung sich befand, bzw. ausschließlich dort vorkam.
Die Sprecher der beiden für die Ukraine (geographisch) hauptsächlich relevanten Dialekte hatten sprachlich mehr mit den Sprechern ihres eigenen Dialekts außerhalb der ukranischen Gebiete gemein, als mit den Sprechern des jeweils anderen Dialekts innerhalb.
Insofern reichlich unsinnig, das Ruthenische zu einer Aart protoukranischen Sprache oder eine ruthenische Identität zu einer Art protoukrainischen Identität erklären zu wollen.
Da ist auf wirklich keiner Ebene irgendeine saubere Form von Abgrenzbarkeit gegeben.
Ich habe nirgends etwas von einem “kompletten“ Verbot geschrieben.
Und ich habe dir die Stellen, an denen du das nicht geschrieben hast explizit zitiert also spar dir die Albernheiten, es kann ja wirklich jeder nachlesen.
Wenn Ukrainisch nicht mehr unterrichtet wird, sämtliche administrative Vorgänge auf Russisch stattzufinden haben und es verboten ist, Schriftwerke auf Ukrainisch zu drucken, dann betrifft das schon das tägliche Leben der Bevölkerung, würde ich meinen.
Sofern wir hier von der Zeit Peter I. sprechen:
1. Das "ukrainisch" nicht mehr unterrichtet worden wäre, hätte vorausgesetzt, dass es a) so etwas wie eine entwickelte ukranische Sprache gab, was jedenfalls diskutabel wäre und b) dass es vorher jemals so etwas wie ein allgemeines Schulwesen unter staatlicher Fuchtel gegeben hätte, in dem es unterrichtet worden wäre, was es aber eben vorher nicht gab.
An dieser Stelle unsinnig so zu tun, als wäre den Bewohnern der Ukraine hier irgendetwas genommen worden.
2. Den analphabetischen Teilen der Bevölkerung und das waren 90% konnte es herzlich egal sein ob das Werk, was sie nicht lesen konnten auf russisch, kirchenslawisch, einem ruthenischen Dialekt oder kleinrussisch verfasst war, es war ihnen so oder so nicht zugänglich.
3. Die 10% der Bevölkerung, die sich leisten konnten ihre Kinder unterrichten zu lassen, konnten es sich auch leisten, einen Hauslehrer anzustellen, der den Kindern auch die lokalen dialekte in schriftlicher Form näher bringen konnte, wenn darauf Wert gelegt wurde.
Abgesehen davon, dass wer eine schulische Erziehung genießen durfte ohnehin auf eine spätere Karriere vorbereitet wurde um später avancieren zu können und zu dieser Ausbildung gehörte dann in der Regel auch die Aneignungvon relevanten Sprachkenntnissen um in die Verwaltung oder andere Formen höherer Dienste eintreten zu können.
Sprich, wer das Glück hatte eine schulische Erziehung genießen zu dürfen, bekam dabei in der Regel Kenntnisse des Russischen oder des Polnischen, je nach Landesteil durchaus vermittelt.
Insofern war davon das Leben von so ziemlich niemandem in besonderer Weise tangiert.
Entweder die Leute konnten ohnehin nicht lesen und schreiben, dann war es egal, welche Sprache sie nicht lesen konnten, oder sie konnten es, beherrschten aber auch Sprachkenntnisse im Russischen oder Polnischen, die es ihnen erlaubten diesen Beschränkungen problemlos auszuweichen, wenn sie sich nicht ohnehin im Rahmen eines sozialen Abgrenzungsbedürfnisses als Bildungselite dieser Sprachen bedienten.
Die Annahme dass das Alltagsleben dadurch massiv behindert worden wäre, setzt voraus, dass breite Schichten der Bevölkerung des Lesens und Schreibens ausschließlich in ihren jeweiligen Dialekten, oder nennen wir es mal vorsichtig einer "werdenden ukrainischen Standartsprache" (wobei das ein Widerspruch in sich ist) mächtig gewesen wären.
Dann wäre das in der Tat ein Problem gewesen, aber das war nicht der Fall.
Wenn es den wichtigsten Druckereien des Landes untersagt wird, ukrainische Werke zu drucken, dann handelt es sich um ein Verbot der ukrainischen Sprache.
Die Wiederholung einer falschen Behauptung macht sie nicht richtiger.
Es handelt sich um kein Verbot einer Sprache, es handelt sich um zensorische Einschränkung der Publikation von Druckerzeugnissen.
Ja, es ist die reinste russische Propaganda.
Nein, die Feststellung dass bewaffneter Aufstand gegen die Staatsmacht in juristischen Kategorien "Hochverrat" genannt wird, ist keine russische Propaganda, sondern eine schlichte Tatsache.
Vielleicht gehst du mal hierauf ein:
Darauf bin ich bereits eingegangen, mit meiner vorherigen Einlassung, dass Mazepa allenfalls dann ein Recht auf Hochverrat hätte haben können, wenn sich die zaristische Regierung dezidiert verbrecherisch benommen hätte, was ich bisher so nicht erkennen kann.
Wenn du anderer Meinung bist, dann möchte ich dich doch darum bitten mir mal sehr detailliert darzulegen, welche vertraglich garantierten Rechte des Kosakenhetamants (und bitte vertraglich nachweisbar garantierte Rechte, nicht eingebildete Rechte) Peter I. dezidiert verletzt haben sollte.
Die nicht näher spezifizierte Behauptung, es seien irgendwelche Rechte verletzt worden ohne das näher zu belegen, reicht da nicht hin.
Ferner wäre zu hinterfragen, ob das Verletzen solcher Rechte Mazepa ein dezidiertes Recht zum bewaffneten Aufstand gab, oder lediglich das Recht die Ausführung von Befehlen zu verweigern, auch da wäre Diskussionspotential.
Darüber hinaus wäre dann auch zu hinterfragen ob dass dann nicht auch umgekehrt gilt, denn gerade der vorausgegangene Bulawin-Aufstand und die dem vorangegangenen Probleme gingen ja wohl auch darauf zurück, dass die Kosaken sich weigerten entlaufene Leibeigene an ihre vormalige Gutsbesitzer außerhalb der Kosakengebiete auszuliefern, was sie wohl auf Grund gewisser Vereinbarungen hätten tun müssen.
Ich würde gerne darauf antworten, und dir erklären warum das nicht vergleichbar ist, nur leider ist das Tagespolitik und darf hier nicht angesprochen werden.
Och, das geht völlig unter Umschiffung der Tagespolitik.
Sag mir einfach aus welchen spezifischen Grund (und der ist bitte näher zu erläutern) du der Meinung bist, dass Mazepa ein dezidiertes Recht zum bewaffneten Aufstand gehabt habe.
Diese Frage ist in keiner Weise tagespolitisch, also kannst du sie gefahrlos beantworten.
In diesen Druckereien wurden nicht nur Kirchenbücher gedruckt, siehe mein letzter Beitrag weiter oben.
Ich sprach von deinem Verweis auf 1690, nicht von 1720.