Erbberechtigte Söhne im Pontischen Reich

Hannes

Aktives Mitglied
Hallo liebes Forum,

Ich bräuchte wieder eure Hilfe.

Nehmen wir an im Jahr 70 vor Christus hat Mithridates einen Statthalter auf der Krim eingesetzt. Dieser Mann hat Söhne aus seiner Ehe. Und einen Sohn mit einer anderen Frau. Die Söhne aus seiner Ehe sterben jedoch früh. Es bleibt nur der uneheliche Sohn übrig. Wäre es dem Statthalter möglich diesen Sohn zu seinem Erben zu erklären obwohl er unehelich ist?
Oder konnten nur Söhne aus einer rechtmäßigen Ehe erben?

Das würde mich interessieren?

Danke für eure Hilfe
 
Zuletzt bearbeitet:
Antiochos VII. wird manchmal als unehelicher Sohn des Seleukidenkönigs Demetrios I. bezeichnet. Selbst wenn das falsch sein sollte, kann es zumindest kein Ausschlussgrund gewesen sein, sonst würde man die Möglichkeit nicht diskutieren. Die Frage ist daher wohl eher, weshalb ein Statthalter das Recht erhalten sollte, sein Amt zu vererben? Oder geht es Dir nur um den Privatbesitz?
 
Hallo danke für deine Antwort.

Ja genau ich meinte nicht das Amt, sondern seinen kompletten Besitz, inklusive der Möglichkeit das der Sohn als Legitim anerkannt wird und somit auch in der Politik Karriere machen könnte. Wäre das möglich?

Danke nochmal für deine Hilfe
 
Antiochos VII. wird manchmal als unehelicher Sohn des Seleukidenkönigs Demetrios I. bezeichnet. Selbst wenn das falsch sein sollte, kann es zumindest kein Ausschlussgrund gewesen sein, sonst würde man die Möglichkeit nicht diskutieren.
„Legitimität“ bzw. die genaue Art der Abstammung war zumindest in der Spätphase des Seleukidenreiches aber anscheinend kein entscheidendes Kriterium, um König werden zu können. So ziemlich jedes männliche Mitglied der Dynastie (und auch manche Frauen) griffen nach dem Thron. Antiochos VII. putschte sich faktisch an die Macht.

Das war übrigens nicht nur bei den Seleukiden so: Herakles, der Sohn von Alexander dem Großen und seiner langjährigen Geliebten Barsine, wurde trotz seiner Abstammung vom Diadochen Polyperchon als (Marionetten-)König installiert.

Zu einer zivilrechtlichen Legitimität und Erbberechtigung kann man daraus wohl wenig ableiten. Außerdem war das Königreich Pontos zwar hellenisiert, aber kein genuin griechischer bzw. hellenistischer Staat, sondern auch „orientalisch“ geprägt, weswegen man mit Schlüssen aus hellenistischen Reichen wohl vorsichtig sein sollte. Ich bezweifle, dass sonderlich viel über pontisches Recht bekannt ist.
 
Zurück
Oben