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Gast
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Artikel 1-19 unseres Grundgesetzes gelten als unabänderbar. Rein fiktiv: Ist es theoretisch legal möglich, diese Artikel doch zu ändern, wenn z.B. eine Partei eine 2/3-Mehrheit bekommt?
Mal unterstellt, diese Partei hat in ihrem Wahlprogramm angegeben, dass sie die Verfassung abschaffen und eine Diktatur errichten will und trotzdem wird diese Partei mehrheitlich vom Volk gewählt; Könnte sie dann das komplette Grundgesetz über den Haufen werfen?
Artikel 20 GG besagt (sinngemäß), dass eine politische Vereinigung, die die Grundrechte stürzen will, verboten wird, bzw. das Volk auch aktiv dagegen vorgehen darf. Auf der anderen Seite besagt der letzte Artikel des GG, dass die Verfassung durch eine andere, vom Volk akzeptierte und gewählte Verfassung ersezt werden darf (und diese neue Verfassung muss dann ja keine Grundrechte mehr beinhalten - sie wäre als faktisch tot).
Kennt sich jemand damit aus? Irgendwelche Juristen hier mit Fachgebiet Verfassungsrecht?
Mal unterstellt, diese Partei hat in ihrem Wahlprogramm angegeben, dass sie die Verfassung abschaffen und eine Diktatur errichten will und trotzdem wird diese Partei mehrheitlich vom Volk gewählt; Könnte sie dann das komplette Grundgesetz über den Haufen werfen?
Artikel 20 GG besagt (sinngemäß), dass eine politische Vereinigung, die die Grundrechte stürzen will, verboten wird, bzw. das Volk auch aktiv dagegen vorgehen darf. Auf der anderen Seite besagt der letzte Artikel des GG, dass die Verfassung durch eine andere, vom Volk akzeptierte und gewählte Verfassung ersezt werden darf (und diese neue Verfassung muss dann ja keine Grundrechte mehr beinhalten - sie wäre als faktisch tot).
Kennt sich jemand damit aus? Irgendwelche Juristen hier mit Fachgebiet Verfassungsrecht?