Ende der 70er wurde übrigens ein in Mainz gefundenes Mithräum einfach mit dem Bagger plattgemacht-passt ins Bild
Richtig: Ein Mithräum in einer seit der Römerzeit bestehenden Bischofsstadt ist ein Ding der Unmöglichkeit. Da hat man nur nachgeholt, was bei
“Aufräumungsarbeiten“ am Ende der Antike vergessen wurde.
Weder das Kulturdezernat der Stadt Mainz noch das Bistum Mainz eignen sich in diesem Zusammenhang als Zielscheiben für Bashing und Verschwörungstheorien.
Weggebaggert wurde das Mithräum anno 1976 von einer Baufirma im Auftrag der Nordstern-Versicherung. Die Bauarbeiten wurden vom zuständigen Staatlichen Amt für Vor- und Frühgeschichte nicht rechtzeitig beobachtet, aus dem schlichten Grund, weil bei weitem nicht genug Personal vorhanden war, das sich um die vielen Baugruben in Mainz und Rheinhessen hätte kümmern können.
Seit Mitte der siebziger Jahre mehren sich in den Rechenschaftsberichten die Hinweise und Klagen auf die sich immer mehr öffnende Kluft zwischen Personalausstattung und der wachsenden Aufgabenfülle im Gelände, bzw. der restauratorischen und wissenschaftlichen Auswertung. Der Einsatz von Zivildienstleistenden bringt seit 1977 eine gewisse Entlastung.
Seit der Mitte dieses Jahrzehntes wird die Diskussion um ein neues Landesgesetz zum "Schutz und zur Pflege der Kulturdenkmäler in Rheinland-Pfalz" immer heftiger. Ziel ist die Schaffung einer einheitlichen Rechtsgrundlage. Die Bemühungen der vier Leiter der Ämter für Vor- und Frühgeschichte in Rheinland-Pfalz – Dr. Eiden (Koblenz), Dr. Stümpel (Mainz), Dr. Kayser (Speyer), Dr. Schindler (Trier) – sind schon im Vorfeld vor allem darauf ausgerichtet, die gesetzlichen Voraussetzungen sowie Inhaltliches und Organisatorisches zu verbessern.
Dennoch bleibt das 1978 in Kraft getretene Gesetz hinter den Forderungen und Erwartungen der Fachleute zurück. Zwar werden bessere Möglichkeiten der Unterschutzstellung und der wissenschaftlichen Untersuchung vor der Zerstörung von Kulturgut, u.a. durch (Ab-)Baumaßnahmen erreicht und das später eingebrachte „Schatzregal“ regelt den Verbleib des Fundes grundlegend, doch kann weder eine finanzielle oder personelle Besserstellung erreicht werden.
Geschichte der Landesarchäologie Rheinland-Pfalz
Die unbeobachteten Baugruben lockten Privatsammler an, die auch im Fall des Mainzer Mithräums auf eigene Faust und ohne das zuständige Amt zu informieren zahlreiche Fundstücke einsammelten. Vor 1978 war das noch ganz legal; viele der damals in Privatbesitz gelangten Funde sind heute verschollen.
Erst als am 4. August 1976 ein großer Marmoraltar freigebaggert wurde, scheint einer der Amateurarchäologen auf die Idee gekommen zu sein, das Amt zu informieren. Man hat sich dann amtlicherseits bemüht, in aller Eile ein paar Befunde zu dokumentieren und zu retten, was noch zu retten war. Verhindert werden konnte der Bau des Versicherungsgebäudes ohnehin nicht.
"Durch die Art des Ausschachtens konnten die geplanten Untersuchungen unseres Amtes nicht ausgeführt werden. So wurden lediglich die römischen Mauern vermessen und photographiert, einige bearbeitete Steine geborgen und die Funde der Liebhaberarchäologen beobachtet und registriert.", wurde damals in der Ortsakte vermerkt.
(Ingeborg Huld-Zetsche, Der Mithraskult in Mainz und das Mithräum am Ballplatz, Mainz 2008)