Gleichwertigkeit kann man in der Weimarer Republik als anerkannte Norm ansehen:
Artikel 109 der Weimarer Verfassung: "Alle Deutschen sind vor dem Gesetze gleich."
Eben, "alle Deutschen"sind vor dem Gesetz gleich."
Nicht: "alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich".
Und da beginnt dann schon die erste Absage an die universelle Gleichheit vor dem Gesetz und an die Gleichwertigkeit im sozialen Sinne, zumal das natürlich Spielraum für die Frage eröffnete, was denn ein Deutscher überhaupt sei und wer dazu gehöre und wer nicht.
Und dann sind Gesetzesnormen natürlich noch lange nicht gleichbedeutend mit Sozialnormen.