Turgot
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Soweit mir bekannt ist, hat ja wohl Deutschland seine Schulden gegenüber Polen beglichen.
Gezahlt wurde ja auch von der DDR.
Dies war wohl auch Gegenstand des Londoner Schuldenabkommens am 27.02.1953 in London.
Und im Netz lese ich auch:
„Möglichen weiteren Nachforderungen sollte der "Zwei-plus-Vier-Vertrag" von 1990 im Kontext der deutschen Wiedervereinigung einen Riegel vorschieben – da dieser "anstatt eines Friedensvertrags" geschlossen wurde, bis zu dem weitere Forderungen beispielsweise Griechenlands aufgeschoben worden waren. Dementsprechend soll auch Polen keine neuen Forderungen erheben können – zumal es 1953 auf weitere Ansprüche verzichtet hatte und von der Sowjetunion vor allem durch abgetretene deutsche Ostgebiete entschädigt worden war.“
Das ist m. E. nach der springende Punkt. Es ist nur zu bedauern, das die polnische Regierung, das Parlament hat dies mit einer entsprechenden Resolution abgesegnet, jetzt mit so einer enormen Forderung hervortritt. Die Bundesrepublik soll nach dem Willen der polnischen Regierung 77 Jahre nach Kriegsende, nach mehreren völkerrechtlich verbindlichen Regelungen, die die jeweilige polnische Regierung unterzeichnet haben, eine Summe von 1,3 Billionen Euro für die politische, historische, rechtliche und finanzielle Verantwortung für alle Folgen zu übernehmen, die durch die Auslösung des Zweiten Weltkriegs verursacht wurden.
Die Bundesregierung lehnt die Forderung nach Reparationen ab. Sie beruft sich dabei auf den Zwei-plus-Vier-Vertrag von 1990 über die außenpolitischen Folgen der deutschen Einheit und dies m.E. nach vollkommen zu Recht.
Polen wird demnächst dann eine entsprechende diplomatische Note überreichen.
Förderlich für die freundschaftliche Beziehungen dürfte dies sicherlich nicht sein.