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Die juristische Aufarbeitung älterer Verbrechen hat nun wieder den Supreme Court erreicht, wenig beachtet in Deutschland. Im Dezember fanden die mündliche Anhörungen statt.
In dem brisanten Fall geht es um Schadenersatz wegen nationaler Verbrechen, diesmal Ankauf bzw. Enteignung von Kunstgegenständen, und zwar um die Frage, ob dafür überhaupt ein US-Gericht zuständig sein kann. Die Frage ist zugespitzt und sehr ernst für den Revisionskläger Deutschland, weil man nämlich bereits in der Sache an der Wand steht.
Das Berufungsgericht CoA District Columbia hatte zuvor millionenschweren Schadenersatz oder Rückgabe (was u.U. unmöglich ist) dem Kläger zugesprochen. Die BRD ist daraufhin vor den SC gezogen, um die juristische Zuständigkeit anzugreifen.
Das Ganze ist speziell für Schadenersatz interessant, würde dieser nicht bezahlt, könnte staatliches Vermögen auf dem US-Territorium konfisziert werden. Und davon gibt es reichlich, auch abseits von theoretisch immunisierten Botschafts-Grundstücken (bis hin zu Bundesbeteiligungen, Goldbestände oder Bankguthaben).
In den USA schützt die "Enteignungsausnahme" ggf. ausländische Staaten für historische Verbrechen, die nicht auf dem US-Staatsgebiet begangen worden sind:
(1) Whether the “expropriation exception" of the Foreign Sovereign Immunities Act, which abrogates foreign sovereign immunity when “rights in property taken in violation of international law are in issue,” provides jurisdiction over claims that a foreign sovereign has violated international human-rights law when taking property from its own national within its own borders, even though such claims do not implicate the established international law governing states’ responsibility for takings of property; and (2) whether the doctrine of international comity is unavailable in cases against foreign sovereigns, even in cases of considerable historical and political significance to the foreign sovereign, and even when the foreign nation has a domestic framework for addressing the claims.
Deutschland befindet sich zeitgleich in bester Gesellschaft mit Ungarn, dass ebenfalls verklagt worden ist im Zuge der Verbrechen bis 1944. Alle vermögensbezogenen Verbrechen sind in den gerichtlichen Argumentationen mit dem Holocaust vermengt.
Federal Republic of Germany, et al., Petitioners v. Alan Philipp, et al.
Republic of Hungary, et al., Petitioners v. Rosalie Simon, et al.
Wie schade. Das ist gesellschaftspolitisch nicht so gut. Ein öffentlicher Prozess mit intensiver Berichterstattung hätte dem Topos der "großen Lüge" entgegenwirken können.Randbemerkung zu den Fox-Berichten über Wahlfälschung, hier nun Schadenersatz gegenüber dem Hersteller der Wahlautomaten:
Dominion und Fox News einigen sich auf Millionen-Vergleich
Ich fürchte, die USA sind längst über diesen Punkt hinaus. Wer die Lüge glaubt, hätte sich auch dadurch nicht beeindrucken lassen, wenn Tucker Carlson und Rupert Murdoch in eine Gemeinschaftszelle geworfen worden wären.Wie schade. Das ist gesellschaftspolitisch nicht so gut. Ein öffentlicher Prozess mit intensiver Berichterstattung hätte dem Topos der "großen Lüge" entgegenwirken können.
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