Vielleicht mache ich es mir als Jurist zu einfach, aber wenn ich die Frage mit den Mitteln der hiesigen Rechtsordnung bzw. der ihr zugrunde liegenden Werte beantworten sollte, komme ich zu einer raschen Antwort: Die Schwere eines Unrechts bestimmt sich nicht nach dem Ergebnis der Tat, sondern nach dem Tatvorsatz.
Ich denke anngesichts Jahren planvoller Vorbereitung des Weltkriegs wird man den Vorsatz aber als gegeben betrachten dürfen.
Zugegeben, ich bin kein Experte für die Weltkriegszeit, aber ich war immer der Meinung, dass bis zur Blomberg-Fritsch-Krise im Offizierskorps der Glauben vorgeherrscht habe, es gehe Hitler in territorialer Hinsicht vor allem darum, die Folgen des ersten Weltkriegs zu revidieren. Selbstverständlich stellte auch dies das Verbrechen der Aggression dar, aber berücksichtigt man die vorherrschende Meinung nach 1918, wundert es mich nicht, dass gerade die Eliten z.B. die verlorenen Gebiete in der Zweiten Polnischen Republik als deutsches Eigentum betrachteten.
Ein Experte für die Zeit bin ich auch nicht, aber für das Militär interssiere ich mich ja nun doch etwa (wenn auch mehr für Kaiserliche, als für die Wehrmacht).
Aber bereits die Hoßbach-Niederschrift weist aus, dass Hitler intern nicht nur von einer Rückholung der im Versailler Vertrag verlorenen Gebiete sprach, sondern auch von, von Österreich, einer Agression gegen die Tschechoslowakei, deren vollständige Angliederung an Deutschland und sogar von der planmäßigen Vertreibung von Einwohnern dieses Gebietes.
Das ging offensichtlich über die Revision des Versailler Vertrags hinaus und auch über alles was man sich an Revisionsforderungen (Kolonien), evt. Angliederung Österreichs sonst noch so einbilden konnte.
Nun war von genannten Herren niemand persönlich anwesend, als Hitler diese Einlassungen ventilierte, oder jedenfalls wäre das nicht überliefert, Hoßbach scheint Beck allerdings über den Inhalt informiert zu haben und der Nachlass Becks, in dem sich eine Parallelüberlieferung der Niederschrift erhalten zu habe scheint, weißt jedenfalls aus, dass der Mann den Inhalt kannte.
Auch wenn das nicht explizit überliefert wäre, fiele es im Übrigen schwer zu glauben, dass der Generalstabschef des Heeres, der für die Organisation eines solchen Unternehmens unabdinglich war hierüber nicht informiert worden wäre, immerhin musste der Mann ja wissen gegen wen er den Krieg mit vorbereiten sollte.
Ähnliches wird man für v. Witzleben mindestens mutmaßen dürfen. Der Mann war Befehlshaber des Wehrkreises III. Berlin und man wird davon ausgehen dürfen, dass die Kommandanten der Wehrkreise und der Armeekorps wenigstens grob entweder aus dem Kriegsministerium oder über den Generalstab des Heeres in Kennntnis gesetzt wurden.
Da Hitler selbst Verwicklungen mit anderen Mächten, wie Polen, der Sowjetuinion oder den Westmächten als Möglichkeiten explizit angesprochen und erörtert hatte, musste es sich eigentlich von selbst verstehen, dass die Befehlshaber der jeweiligen, potentiell betroffenen Wehrkreise darüber informiert werden mussten, weil das für diesen Fall dann Vorkehrungen voraussetzte.
Zu v. Witzlebens Wehrkreis gehörte das Stadtgebiet von Berlin (Gefahr potentieller Luftangriffe, im Fall einer Auseinandersetzung mit den Westmächten) außerdem gehörte Ostbrandenburg und ein Teil der "Grenzmark-Posen Westpreußen" mit zu diesem Wehrkreis, mit der Folge, dass er östlich unmittelbar an polnisches Gebiet grenzte und somit vorbereitet sein musste, sollte ein Angriff auf die CSR zu feindlichem Verhalten Polens führen.
Den wird man, wie die anderen Befehlshaber der Wehrkreise in den relevanten Grenzgebieten sicherlich eingeweiht haben.
Nach dem Einmarsch in Österreich ließ Hitler den "Fall Grün" (Kriegsszenario gegen die CSR) ausarbeiten/überarbeiten und im Zuge der Sudetenkrise erhielt die Wehrmacht am 3. September Weisung sich gemäß der Instruktionen von "Fall Grün" für einen Überfall auf die CSR zum 27. September 1938 bereit zu halten.
Die konkrete Absicht die CSR militärisch zu zerschlagen, musste spätestens hier allen höheren Offizieren der Wehrmacht bekannt geworden sein, "Fall Grün" war ja nicht etwa ein Szenario, dass sich auf militärische Besetzung der Grenzgebiete beschränkte, die man als Schutz der Minderhheitenn oder gerechtfertigte Ansprüche hätte verkaufen können, sondern es ging klar darum in Prag einzumarschieren und dem tschechoslowakischen Staat ein Ende zu machen.
Und angesichts dessen, dass es im Zuge der Sudetenkrise und vor dem Hintergrund von Hitlers Weisung zur so genannten "Septemberverschwörung" unter Beteiligung von Halder, Brauchitsch, Beck, v. Witzleben und anderer Militärs, wie Stülpnagel und Adam ist diese Absicht und ihre möglichen Folgen wohl durchaus auch ziemlich genau verstanden worden.
Teilweise waren die höheren Offiziere seit Ende 1937/ Anfang 1938 in Hitlers Absichtenn bezüglich der CSR eingweiht, spätestens im September 1838, als Hitler Bereithalten für den Krieg gegen die Tschechoslowakei gemäß "Fall Grün" anordnete mussten alle höheren Offiziere, oder mindestend diejenigen, die Formationn führten, die für den Angriff auf die CSR vorgesehen waren, wissen, was die Stunde geschlagen hatte, ihre Stabschefs, die die koordinierende und organisatorische Arbeit zu erledigen hatten auch.
Das war nun deutlich vor dem September 1939. Auch die "Zerschlagung der "Resttschechei" war offensichtlich nichts mehr, was man als "Revisionspolitik" noch verkaufen konnte und wirlich allerspätestens hier, musste jeder noch so naive Charakter sehen, dass es nicht um die Revision von Versailles ging, sondern um darüber hinausgehendes mit verbrecherischem Charakter.
Spätestens wer hier noch mit machte, machte sich eindeutig schuldig.
Beck kommandierte zwar im 2. Weltkrieg nicht mehr, weil er Ende 1938 aus dem aktiven Dienst ausschied, er hatte aber in Kenntnis der Hoßbach Niederschrift und ihrer Implikationen auch im Hinblick auf die Tschechoslowakei als Generalstabschef des Heeres Hitler gehofen genau das vorzubereiten und als (Septemberverschwörung) die Einsicht gereift war, dass man Hitler aufhalten müsse, blieb er wie die anderen BEteiligen, letztendlich untätig.
Erwin v. Witzleben übernahm trotz allem als der 2. Weltkrig losbrach das Kommando über die 1. Armee im Westen, machte also jedenfalls den Westfeldzug mit und wurde 1941 noch für kurze Zeit (er schied März 1942 aus dem aktiven Dienst aus) zum Oberbefehlshaber West ernannt, heißt er trug auch in dieser Zeit ein erhebliches Maß an Mitverantwortung am deutschen Besatzungsresgie in Westeuropa und daran, was dieses so trieb.
Auch wenn der OB-West nicht für die Verwaltung der besetzten Gebiete zuständig und er gegenüber der Zivilverwaltung nicht weisungsbefugt war und somit nach meinem Verständnis jetzt nicht direkt für die Anordnung oder die direkte, aktive Mitwirkung an Dingen, wie der Internierung oder derDeportation der Juden aus dem deutschen Besatzungsbereich oder deren Vorbereitung, verantwortlich gemacht werden kann, aber das lief durchaus vor seiner Nase und als OB West schützte er diejenigen, die das vorbereiteten, organisierten und betrieben militärisch.
Erich Hoepner ´hat sowohl im Krieg gegen Polen, als auch gegen Belgien, als auch gegen Russland aktiv Truppen geführt, war mit der Weisung Barbarossa anscheinend sehr einverstanden und machte sich auch persönlich schuldig, indem er zu denjenigen Kommandeuren gehörte, die sich bei der Anordnung des "Kommissarbefehls" sehr hervortaten.
Diese Männer waren auf die eine oder andere Weise recht ordentlich mit Schuld beladen, würde ich meinen.
Dann habe ich den Teil missverstanden.Das habe ich auch nicht behauptet. Mein Kommentar bezog sich auf die gesellschaftliche Rezeption (siehe auch der vorangegangene Kommentar von mir), nicht die hiesige.
In diesem Fall bitte ich darum meine Einlassung, was das betrifft einfach als gegenstandslos zu betrachten, ich wollte dir damit scherlich nicht auf die Füße treten oder irgendwas unterstellen.
Mag auch sein, dass das Verschulden des Missverständnisses hier bei mir liegt.