Diese Verfahrensweise war Gegenstand von Ray ./. Blair vor dem Supreme Court...
Wobei sich dieses Verfahren »auf die Vorwahl eines Elektors ... [bezog], der sich geweigert hatte, sich auf den offiziellen Parteikandidaten zu verpflichten, und nicht auf einen gewählten Elektor selbst«. [1] In dem schon erwähnten Verfassungszusatz (
amendment) XII ist von der Verpflichtung (
pledge) eines Elektors oder auch nur von der Möglichkeit dazu übrigens nicht die Rede.
Was noch nicht gefragt wurde: Ist die Stimmabgabe im Wahlmänner-Gremium (
Electoral College), d.h. die formelle Präsidentenwahl, offen oder geheim? Wäre sie geheim, liefe ja die Verpflichtung samt Vereidigung im Zweifelsfall leer.
Die »Winner-take-all«-Regel wurde schon erwähnt. Die Konsequenzen der einheitlichen Stimmabgabe (
unit vote) für das politische System sind gravierend: Die Regelung ist »zuvorkommend für die Gewinner-Partei, hart für die zweite Partei und kommt fast einem Ausschluß von Dritten gleich. ... Viele Gelehrte glauben, dass das amerikanische Zwei-Parteien-System seine Wurzeln in der einheitlichen Stimmabgabe hat und seine Pfahlwurzel [
taproot] im Wahlkollegium« [2].
[1] Karl Loewenstein, Verfassungsrecht und Verfassungspraxis der Vereinigten Staaten (1959), S. 286; vgl. Levy (Ed.). Encyclopedia of the American Constitution (2nd Ed. 2000), S. 1942
[2] Encyclopedia, S. 867; eig. Übers.